Allgemeines über Sachverständige
Weshalb werden Sachverständige benötigt?
In unserem hochtechnisierten und arbeitsteiligen Alltag kommt
der beruflich eng spezialisierte Bürger kaum mehr ohne die Inanspruchnahme von
Sachverständigen aus. Regierungen und Parlamente des Bundes und der Länder
lassen sich von Sachverständigen-Kommissionen beraten. Gerichte benötigen
Sachverständige zur Aufklärung der tatsächlichen Sachverhalte, um diese
anschließend juristisch richtig einordnen zu können. Versicherungen setzen sie
zur Schadensermittlung und -bewertung ein. Unternehmer brauchen sie, um
berechtigte Ansprüche zu begründen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Der Verbraucher ist auf sie angewiesen, wenn er einen Bauschaden beweisen will,
sein Hausgrundstück zu Beleihungszwecken bewerten lassen muss, seinen
Kraftfahrzeugschaden beziffern soll oder irgendeine andere Schadensursache
untersuchen oder Vermögensbewertung vornehmen lassen möchte. Darüber hinaus
werden Sachverständige gebraucht, wenn gefährliche und überwachungsbedürftige
Anlagen, sicherheitsrelevante Einrichtungen oder gesundheitsgefährdende
Produkte in periodischen Zeitabständen zu überprüfen sind oder wenn in
Schiedsgerichts- oder Schiedsgutachtenverfahren abschließend und verbindlich
Tatsachenentscheidungen getroffen werden müssen.
Welche Aufgaben erledigen Sachverständige?
Sachverständige nehmen aufgrund ihrer Sachkunde und Erfahrung zu tatsächlichen
Sachverhalten Stellung und erteilen fachlichen Rat, beantworten aber keine
Rechtsfragen und subsumieren schon gar nicht tatsächliche Sachverhalte unter
rechtliche Tatbestände. Mithin haben Sachverständige die Aufgabe,
unparteiisch, unabhängig und objektiv den vom jeweiligen Auftraggeber
vorgegebenen Sachverhalt fachlich zu beurteilen oder zu bewerten, so dass das
Gutachtenergebnis von jedermann, dem das Gutachten vorgelegt wird, akzeptiert
werden kann. Der Sachverständige muss also glaubhaft und vertrauenswürdig
sein, so dass seine gutachtliche Aussage verkehrsfähig wie eine Urkunde ist.
Mit Hilfe seiner Gutachten können gerichtliche Streitigkeiten vermieden oder,
falls es dazu kommen sollte, richtige und gerechte Entscheidungen getroffen
werden.
Der Begriff "Sachverständiger"
Die Bezeichnung »Sachverständiger« ist grundsätzlich
nicht gesetzlich geschützt, so dass sich jeder auf Sachgebieten, in denen es
keiner gesetzlich geregelten Zulassung oder Anerkennung bedarf, am
Gutachtenmarkt betätigen kann und diesen "Titel" selbst verleihen
darf. Der Gesetzgeber wie auch private Organisationen haben jedoch Verfahren und
Formen von Sachverständigen entwickelt, die die notwendige Kompetenz für
verschiedene Bereiche definiert.
Die öffentlich bestellten Sachverständigen
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sind in einer besonderen Bestimmung gesetzlich geregelt
(vgl. § 36 GewO, § 91 HwO) und sind für die Erstellung von Gutachten,
einigen Prüfungssektoren (z.B. Altautoverordnung, Verpackungsverordnung)
sowie die Beratung in ihren definierten Sachgebieten bestellt;
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müssen einen Eid dahingehend ablegen, dass sie ihre
Gutachten und sonstigen Aufgaben unparteiisch, weisungsfrei, unabhängig,
gewissenhaft und persönlich erstatten;
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werden nur dann öffentlich bestellt, wenn sie zuvor
besondere Sachkunde nachweisen und keine Bedenken gegen ihre persönliche
Integrität bestehen;
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sind in Gerichtsverfahren bevorzugt zur
Gutachtenerstattung heranzuziehen; andere Sachverständige dürfen in
Gerichtsverfahren nur dann mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragt
werden, wenn besondere Umstände dies erfordern (vgl. §§ 404 Abs. 2 ZPO,
73 Abs. 2 StPO);
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unterliegen während der Zeit ihrer öffentlichen
Bestellung einem umfangreichen Pflichtenkatalog mit entsprechender Kontrolle
durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts;
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verlieren ihre öffentliche Bestellung durch Widerruf,
wenn sie gegen den Pflichtenkatalog verstoßen;
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